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   BPatG, 05.03.1996 - 24 W (pat) 124/94   

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BPatG, 05.03.1996 - 24 W (pat) 124/94 (https://dejure.org/1996,15828)
BPatG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 24 W (pat) 124/94 (https://dejure.org/1996,15828)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 24 W (pat) 124/94 (https://dejure.org/1996,15828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1997, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BPatG, 11.03.2020 - 29 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Alliance Healthcare (Wort-Bild-Marke)/ALLIANCE

    Das Warenverzeichnis der Widersprechenden bedarf deshalb der Auslegung (vgl. BGH GRUR 2011, 654 Rn. 17 - Yoghurt-Gums; BPatG, Beschluss vom 25.01.2019, 28 W (pat) 558/16 - MOBICAT EVO; GRUR 1997, 133 ORION; BlfPMZ 1991, 249-250 Beschluss vom 20.10.1970, 26 W (pat) 197/67; vgl. auch EuG, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - T-279/18; Bl. 231 ff. d. A.).
  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 3 U 105/05

    Markenrecht: Verkaufspräsentation als rechtserhaltende Benutzung der Marke

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass das Warenverzeichnis eines älteren Zeichens, das allgemein gehaltene Warenbegriffe einer Warenklasse vollständig enthält, an der technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung teilnimmt und deshalb auch neue, ihrem Wesen nach zu jenen Warenarten gehörende Waren umfasst (BGH GRUR 1965, 672673 - Agyn; BPatG GRUR 1997, 133, 134 - ORION).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 74/09

    Vorliegen einer rechtserhaltenden Benutzung in abgewandelter Form i.S.v. § 26

    Zwar ist die Subsumtion einer Ware unter mehrere Oberbegriffe grundsätzlich nicht ausgeschlossen (Fezer, a.a.O., § 26 Rdnr. 126; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 26 Rdnr. 157; BPatG GRUR 1997, 133, 134 - ORION).
  • OLG München, 08.09.2005 - 6 U 5735/04
    Denn der hier maßgebliche Verkehr, nämlich potentielle Abnehmer für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen, (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdnr. 283) wird unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Beziehung zwischen den von der Beklagten unter der inkriminierten Bezeichnung ausschließlich beworbenen Finanzprodukten (sog. "Anleihen") einerseits und den geschützten Dienstleistungen der "Werbung, Ausbildung, Unternehmensberatung" nach Klassen 35, 41 oder 42 andererseits herstellen: Nicht nur gehören solche (an börsennotierten Papieren orientierte) Kapitalanlagen als Teil des Bereichs "Geldgeschäfte, Finanzwesen" der (von der Klagemarke 2 nicht erfassten) Klasse 36 an - ein Umstand, der bereits für sich genommen ein gewichtiges Indiz für einen die Ähnlichkeit ausschließenden Abstand darstellt (vgl. BPatG GRUR 1997, 133 [BPatG 05.03.1996 - 24 W (pat) 124/94] - ORION; BPatG Mitt.
  • BPatG, 01.10.2020 - 30 W (pat) 512/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "LUVOWAX/LICOWAX (IR-Marke)" - Einrede mangelnder

    Hierbei sind sowohl der allgemeine Sprachgebrauch als auch der Sprachgebrauch der amtlichen Warenklassifikation zu berücksichtigen (BPatG GRUR 1997, 133 Tz. 33 - ORION; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 26 Rdnr. 264).
  • BPatG, 19.10.2021 - 26 W (pat) 9/20
    Hierbei sind sowohl der allgemeine Sprachgebrauch, derjenige der amtlichen Klassifikation im Zeitpunkt der Eintragung der betroffenen Marke sowie die einschlägige Fachterminologie zu berücksichtigen (BGH GRUR 2014, 662 Rdnr. 36 - Probiotik; BPatG 30 W (pat) 512/19 - LUVOWAX/LICOWAX; GRUR 2016, 286 - Yosoja/YOSOI; GRUR 1997, 133, Juris-Tz. 33 - ORION; BPatG Mitt 1993, 348, 349 - ISOSIL; BPatGE 31, 245, 246 f. - Dignorapid).
  • BPatG, 01.02.2000 - 24 W (pat) 128/99
    Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß zwischen den in einem Warenverzeichnis enthaltenen einzelnen Warenbegriffen grundsätzlich kein wechselseitiges Ausschließungsverhältnis besteht (vgl BPatG GRUR 1997, 133, 124 "ORION").
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